Zwei Werke in einem Dokument: Bedingungen für Unternehmen, die über uns Experten beziehen, und für Freiberufler:innen, die sich auf unserer Plattform registrieren. Suchen Sie den passenden Teil oben aus.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Rekricon® GbR, Burgweg 4, 61462 Königstein im Taunus (nachfolgend „Rekricon") und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber"), sofern diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Rekricon stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Die Entgegennahme von Leistungen des Auftraggebers ohne ausdrücklichen Widerspruch stellt keine Zustimmung dar.
Rekricon erbringt — je nach Einzelvereinbarung — folgende Leistungen:
Rekricon schuldet in der Vermittlung keinen konkreten Erfolg, sondern die gewissenhafte Suche und Auswahl geeigneter Kandidat:innen. Die Entscheidung über den Einsatz trifft ausschließlich der Auftraggeber.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Beauftragung des Auftraggebers sowie Auftragsbestätigung durch Rekricon zustande. Ein Briefing-Gespräch (in der Regel 45–60 Minuten) gilt als kostenfreie Vorleistung und begründet noch keinen Vertrag.
Profilvorschläge gelten als Angebot zur Aufnahme von Vertragsverhandlungen. Der eigentliche Projektvertrag wird direkt zwischen Auftraggeber und Expert:in abgeschlossen.
Die Vergütung von Rekricon richtet sich nach der jeweils gewählten Leistungsart:
| Leistung | Modell | Satz |
|---|---|---|
| Freiberufler-Vermittlung | Marge pro Stunde/Tag | 15–22 % |
| Interim Management | Tagessatz-Marge | 18 % |
| Executive Search (Festanstellung) | % Bruttojahresgehalt | 25–33 % |
| Briefing-Gespräch | Kostenfrei | 0 € |
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind binnen 14 Tagen netto ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet (§ 288 Abs. 2 BGB).
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für Briefings, Gehaltsvorstellungen, Profildaten sowie Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG.
Die Pflicht besteht unbefristet über die Vertragsbeendigung hinaus. Ein vorsätzlicher Verstoß berechtigt die andere Partei zur außerordentlichen Kündigung.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von Rekricon vorgeschlagenen Expert:innen für die Dauer von 12 Monaten nach erstmaligem Profilvorschlag nicht unter Umgehung von Rekricon zu beauftragen, fest anzustellen oder über Dritte zu beziehen.
Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 % des prognostizierten Bruttojahresgehalts bzw. drei Monatshonoraren (je nach Einsatzart) fällig, mindestens jedoch 18.000 € netto. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt unberührt.
Rekricon haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und beschränkt auf die Höhe des Auftragsvolumens der letzten zwölf Monate.
Für die fachliche Leistung der vermittelten Expert:innen übernimmt Rekricon keine Haftung — maßgeblich ist die unmittelbare Vertragsbeziehung zwischen Auftraggeber und Expert:in.
Vermittlungsverträge enden mit Abschluss des zugrundeliegenden Projekt- oder Arbeitsvertrags zwischen Auftraggeber und Expert:in.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand ist — soweit gesetzlich zulässig — Frankfurt am Main. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Letzte Überarbeitung: 24. April 2026 · Version 3.2 · legal@rekricon.com
Diese Bedingungen gelten für alle Freiberufler:innen und selbstständig Tätigen (nachfolgend „Expert:innen"), die sich auf der Rekricon-Plattform registrieren und Projekte über Rekricon beziehen.
Voraussetzung für die Registrierung ist die Vollendung des 18. Lebensjahres, die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit im Sinne der §§ 1 und 2 UStG sowie eine entsprechende Gewerbe- oder Freiberufler-Anmeldung.
Expert:innen verpflichten sich, ihre Angaben zu Qualifikationen, Referenzen, Verfügbarkeit und Honorarvorstellungen stets wahrheitsgemäß und aktuell zu halten. Falschangaben berechtigen Rekricon zur sofortigen Deaktivierung des Profils.
Rekricon prüft Referenzen stichprobenartig. Eine inhaltliche Bewertung der Qualifikation ersetzt dies jedoch nicht — die fachliche Verantwortung liegt weiterhin bei der Expert:in.
Rekricon schlägt passende Projekte proaktiv vor. Ein Anspruch auf Vermittlung besteht nicht. Expert:innen können Vorschläge annehmen oder ablehnen — ohne Begründungspflicht und ohne Nachteil für künftige Vorschläge.
Das Honorar wird individuell zwischen Expert:in und Auftraggeber vor Projektstart vereinbart. Rekricon vereinnahmt eine Vermittlungsmarge (üblicherweise 15–22 % auf den Tagessatz), die transparent in der Einsatzbestätigung ausgewiesen wird.
Die Abrechnung erfolgt wahlweise direkt zwischen Expert:in und Auftraggeber oder über ein optionales Rekricon-Einzugsverfahren mit Zahlungsziel max. 14 Tage nach Rechnungseingang.
| Modell | Zahlungsziel | Factoring-Zuschlag |
|---|---|---|
| Direktabrechnung | je nach Auftraggeber | — |
| Rekricon-Einzug (Standard) | 14 Tage | 0 % |
| Rekricon-Einzug (Express) | 3 Werktage | 2,5 % |
Expert:innen bestätigen, dass sie ihre Tätigkeit selbstständig und weisungsfrei ausüben und nicht in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert sind. Rekricon stellt ein Status-Check-Template zur Verfügung und bietet bei Bedarf ein optionales Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV) an.
Eine Exklusivpflicht zu Rekricon besteht nicht. Expert:innen dürfen sich auf anderen Plattformen registrieren und parallel Aufträge annehmen. Während eines laufenden Einsatzes gilt jedoch ein Wettbewerbs- und Abwerbeverbot zugunsten des jeweiligen Auftraggebers.
Wird eine Expert:in vom Auftraggeber direkt ein zweites Mandat angeboten, erwartet Rekricon eine Meldung — es erfolgt in der Regel eine Folgevermittlung zu denselben Konditionen, nicht eine Umgehungskündigung.
Expert:innen können ihr Profil jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform oder über die Plattform-Einstellungen deaktivieren und löschen lassen. Laufende Projekte bleiben davon unberührt und werden regulär zu Ende geführt.
Rekricon behält sich vor, Profile bei wiederholten Verstößen gegen diese Bedingungen, bei bewusster Falschangabe oder bei schwerwiegendem Fehlverhalten gegenüber Auftraggebern zu sperren. Vor einer dauerhaften Sperrung erfolgt eine Anhörung.
Letzte Überarbeitung: 24. April 2026 · Version 3.2 · freelance@rekricon.com